Sonntag, der 29. April 2012
Ohne einen allzu konkreten Anlass zu haben mal ein paar Gedanken dazu, wie man das Wahlrecht in Deutschland dahingehend reformieren könnte,
dass man die derzeitigen Probleme (negatives Stimmrecht, Sitzzahlen die von den Ergebnissen anderer Parteien abhängen, Überhangmandate…)
lösen könnte, ohne das man dadurch echte Nachteile erfährt.
Fangen wir mit dem einfachsten Punkt an: Dem Sitzzuteilungsverfahren. Hier gibt es diverse Systeme von denen eigentlich alle irgendwelche Probleme
haben, und sei es, dass sie unnötig schwer zu verstehen sind. Das derzeit verwendete
Sainte-Laguë-Verfahren scheint dabei noch das unproblematischste zu sein. Alle diese Verfahren haben das Ziel eine feste Zahl an Sitzen zu
verteilen. Das wirkt vor dem Hintergrund, dass diese Zahl im Bundestag wegen der Überhangmandate ohnehin leicht schwankt und die Zahl der Parteien
bisher immer sehr klein war einfach nur lächerlich. Ein einfach zu verstehendes und faires Verfahren wäre hier, für eine vorher festgelegte Zahl an
Stimmen oder eines bestimmten Anteils einen Sitz zu vergeben.
Eine Eigenschaft der ersten Methode (ob Vorteil oder Nachteil ist Geschmackssache) wäre, dass die Größe des Parlaments von der Wahlbeteiligung und der
Größe der Bevölkerung abhängt.
Was die Vergabe über Anteile angeht, muss man sich zuerst einigen welchen Anteil man nimmt: Der Anteil der Stimmen an
der Zahl der Wahlberechtigten hätte wieder die Eigenschaft, dass eine niedrige Wahlbeteiligung ein kleineres Parlament verursacht. Da es diesmal jedoch
eine maximale Zahl an Abgeordneten gibt, ermöglicht dies ein sehr interessantes Konstrukt: Bei (möglicherweise auch nur bestimmten) Abstimmungen könnte
statt einer prozentualen Mehrheit eine bestimmte Zahl an Zustimmungen (abzüglich der halben Zahl der Enthaltungen nötig sein, damit Enthaltungen auch
wirklich so zählen) erforderlich sein. Hierdurch würde ein durch niedrige Wahlbeteiligung nur mäßig legitimiertes Parlament eine viel deutlichere
Zustimmung benötigen, als ein durch hohe Wahlbeteiligung großes und besser legitimiertes.
Die zweite Möglichkeit wäre, den Anteil an gültigen Stimmen zu nehmen. Beim Vorhandensein einer Prozenthürde für kleine Parteien, hätte dies zur Folge, dass erneut
nicht alle Sitze besetzt würden, sich dies allerdings bei weitem nicht so stark auswirken würde.
Das dritte Verfahren unterscheidet sich nur beim Vorhandensein einer solchen Hürde: Es wird der Anteil an für die Sitzverteilung relevanten Stimmen beachtet.
Hierbei ist die Größe des Parlaments sehr stark fixiert.
Alle Verfahren haben interessante Eigenschaften, wobei das vierte unserem derzeitem Verfahren am ähnlichsten ist. Die Unterscheidung zwischen diesem und dem
Dritten verliert aber durch meinen Vorschlag zur 5%-Hürde, so man diese Überhaupt will (ich bin klar gegen das derzeite Verfahren) an Bedeutung.
Das Problem an der 5%-Hürde ist, dass die Stimmen von Leuten die alternative Parteien wählen, welche nicht in das Parlament kommen verfällt. Dies
entspricht der Verweigerung des Stimmrechts, da man sich vorher nie sicher sein kann, ob eine Partei erfolgreich sein wird. Auch kann dies Verschiebungen
der gewünschten Mehrheitsverhältnisse zur Folge haben: Ein Wähler der Linken oder der Piraten (bei Letzteren scheint das Problem gerade nicht so stark zu
bestehen, aber in der Vergangenheit war es relevant), wird in aller Regel eine rot-grüne Regierung dem Schwarz-Geld vorziehen, könnte aber deren Sieg
verursachen. Hierfür gibt es eine einfache Lösung, die noch nicht einmal Nachteile mit sich bringt: Wer sich nicht sicher ist, ob seine bevorzugte Partei
in das Parlament gelangt, kann weitere Stimmen abgeben (nicht mehr als Kreuz sondern durchnummeriert). Seine Stimme zählt dann für die erste Partei, die
das nötige Quorum erreicht (Für die staatliche Wahlkampfunterstützung wird dann einfach das gleiche Verfahren unabhängig von der Platzverteilung angewandt).
Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel:
Max Mustermann wählt wie folgt:
- Partei A: 1
- Partei B: 2
- Partei C: 3
Die Wahlergebnisse dieser Parteien sehen nun so aus:
- Partei A: 0,4%
- Partei B: 2,3%
- Partei C: 9,6%
Angenommen für die finanzielle Wahlkampfunterstützung gibt es eine 1%-Hürde und für den Einzug in das Parlament eine 5%-Hürde. Dann erhält Partei B das
Geld und Partei C die Stimme für die Sitzverteilung.
Auch dieses System hat jedoch eine nicht eindeutig geklärte Stelle: Es ist möglich, dass eine Partei durch niedriger priorisierte Stimmen der Wähler
einer anderen Parteien über die 5%-Hürde gehoben werden könnten, selbst jedoch genug Wähler mit einer sekundären Stimme für diese Partei hat um diese
in das Parlament zu bringen. Zur Auflösung dieses Problems gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die einfachste und schlechteste wäre, für das übersteigen der entsprechenden Hürden nur Primärstimmen zuzulassen. Der Nachteil dieser Methode ist,
dass sie wieder taktisches Wählen verursachen kann (also das Leute um ihre Stimme nicht zu verschenken eine andere Partei wählen, als die, die sie
bevorzugen). Der Vorteil ist die einfache Rechnung.
Die zweite Methode wäre, für das überschreiten der Hürden auch sonst nicht betrachtete Stimmen zu berücksichten und gegebenenfalls eine Partei auch
mit real weniger Wählern als die Hürde vorschreibt in das Parlament zu lassen. Eine Eigenschaft dieser Methode wäre, dass faktisch jeder dafür
Stimmen könnte, dass beliebig viele Parteien in das Parlament kommen, indem man diesen eine niedrigere Präferenz gibt, als einer Partei, die sicher
einziehen wird.
Die dritte und zwar komplizierteste aber auch für meinen Geschmack beste Methode wäre, die Parteien nach dem Ergebnis ihrer Erststimmen zu sortieren
und solange die jeweils schlechteste Partei von der Liste zu streichen, ihre Sekundärstimmen zu verteilen und im Anschluss die Liste neu zu erstellen,
bis alle verbliebenen Parteien die jeweilige Hürde überschreiten. Der Nachteil dieser Methode, der aber meiner Meinung nach von den Vorteilen überwogen
wird, lässt sich leicht an einem Beispiel zeigen: Wenn eine Partei 100% der Sekundärstimmen und dementsprechend keine Primärstimmen erhält, wird sie
als erste aus der Liste fallen, obwohl offensichtlich sehr viele Leute den Wunsch haben, dass sie einzieht. Eine mögliche Lösung wäre, die Liste nicht
nur nach der Zahl der bereits sicher auf die jeweilige Partei entfallenden Stimmen zu sortieren sondern stattdessen auch die weiteren (Sekundär-,
Tertiär-, …) Stimmen von Parteien, die die Hürde noch nicht sicher übersprungen haben, mit einer gewissen Gewichtung einfließen zu lassen, was das System
jedoch noch weiter verkomplizieren würde.
Damit hätten wir an dieser Stelle ein paar relativ einfache aber IMO sehr gute Konzepte für die Wahl der Parteien. Damit verbleibt die Wahl der
Vertreter der Wahlkreises und deren Einbindung in das Gesammtparlament. Letzteres ist die Hauptquelle für die Probleme des deutschen Wahlrechts.
Fangen wir mit dem einfachen Teil an: Dem lokalen Wahlverfahren. Prinzipiell sollte der Vertreter des Wahlkreises jemand sein, der von der Mehrheit
der dortigen Bevölkerung mitgetragen wird, was das derzeitige Verfahren (jeder Wähler hat eine Stimme, die er einem Kandidaten geben kann, wobei
der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt) von vorneherein disqualifiziert, da es stark polarisierende Kandidaten bevorzugt (Wenn 80% des Wahlkreises
Kandidat A gut geeignet finden, aber jeweils etwa 50% die Kandidaten B und C diesem vorziehen, aber den jeweils anderen unmöglich finden, wird trotzdem
einer der beiden gewinnen, statt A, der der Konsenskandidat wäre). Es gibt ein paar Systeme die diesen Anspruch bei unterschiedlich komplizierter
Auswertung erfüllen. Das einfachste ist das, welches bei der deutschen Piratenpartei eingesetzt wird: Wahl durch Zustimmung. Jeder Wähler hat so viele
Stimmen, wie es Kandidaten gibt, kann aber jedem Kandidaten nur eine Stimme geben. Wer die meisten Stimmen hat und über 50% kommt, hat gewonnen.
Der Vorteil ist die sehr leichte und schnelle Auswertung und das einfach zu verstehende Konzept. Der Nachteil ist, dass ein von der Mehrheit als „geht
gerade so“ eingeordneter Kandidat ohne weiteres den von der Mehrheit als toll empfundenen Kandidaten, der nur sehr wenige Stimmen hinter ihm liegt
schlagen kann.
Um dieses Problem zu beseitigen gibt es mehrere Systeme, die eine Gewichtung vorsehen, so dass man seien Kandidaten wieder nach Präferenz
durchnummeriert. Ein bekanntes Verfahren ist hier die Schulze-Methode, die zwar toll
zu funktionieren scheint, aber auch gleich das Problem deutlich macht: Sie ist viel aufwändiger in der Auswertung, sowohl was die Auszählung angeht
(wer einmal bei einem Piratenparteitag, und sei es wie bei mir nur auf Bezirksebene, Wahlhelfer war, weiß, wie aufwendig bereits die Auszählung
von ziemlich wenigen Stimmen bei der Wahl durch Zustimmung ist, wenn man mehr als zwei oder drei Kandidaten hat), als auch was die Feststellung des
Siegers betrifft (ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei größeren Wahlen von Hand nicht mehr sinnvoll machbar ist). Wenn man aber bereit ist,
diese Nachteile in Kauf zu nehmen, könnte die vielleicht wirklich die beste Methode sein.
Womit wir nun zum größten Problem gelangen: Der Verbindung der Systeme. Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine perfekte Lösung habe ich hier auch nicht,
sondern nur einen Vorschlag, der die Probleme des derzeitigen Systems reduzieren könnte:
Lokale Mandate könnten vollständig mit den Mandaten über die Verhältniswahl verrechnet werden und
zwar unabhängig von Bundesländern und Wahlkreisen. Damit wären die meisten Überhangmandate und Probleme wie das negative Stimmrecht passé. Die Frage,
was mit Kandidaten die entweder keiner oder einer Partei, deren Sitze schon alle an Direktkandidaten verteilt sind, angehören, bleibt damit jedoch
unbeantwortet. Möglicherweise ist es hier wirklich das einfachste, diesen dennoch ihren Sitz zu geben, da die Verschiebungen auf diesem Weg wirklich
relativ gering sind.
Um entsprechenden Kommentaren vorzubeugen: Diese Vorschläge sind so gestaltet, dass sie sich leicht im derzeitigen Wahlrecht einführen liesen, ohne
dass sich für den Durchschnittswähler Nachteile ergeben. Prinzipiell bin ich zum Beispiel unbeding dafür, den Bundesprädisdenten und die Mitglieder
der Bundesregierung direkt zu wählen (jeweils mit der Schulze-Methode) und Verfassungsänderungen nur mit Volksentscheid zu machen; ebenso wie es bei
jedem Gesetz die Möglichkeit geben sollte einen Volksentscheid zu erzwingen. Hier geht es aber erstmal nicht darum, ein vollständig perfektes System
vorzustellen. Ansonsten verweise ich bei Fehlern aller Art auf die Uhrzeit (02:20) zu der dieser Post verfasst wurde.