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Hier befindet sich mein Blog, auf dem ich über dies und das aus Wissenschaft, Informatik und Politik schreibe. Die Kommentare, die ihr auf den Seiten des jeweiligen Beitrags findet (dazu auf die Überschrift klicken, diese stellt einen Link dar; nur weil schon mehrere Leute gefragt haben), werden bis auf weiteres nicht zensiert (solange ich mich durch das Stehenlassen nicht strafbar mache), insofern habt ihr mehr oder weniger Narrenfreiheit.

Geheimhaltung und Transparenz

Freitag, der 10. Dezember 2010

Wegen der Veröffentlichung der US-Depeschen durch Wikileaks ist gerade die Diskussion darüber am Laufen, wie viel ein Staat preisgeben muss. Als Pirat vertrete ich hier naturgemäß eine Auffassung, in der Transparenz einen hohen Stellenwert geniest. Um Feedback (via Mail, ich füge dass dann manuell ein, die Adresse steht im Impressum) wird gebeten.

Zunächst bin ich fest davon überzeugt, dass der Ansatz, nur ausgewählte Daten zu veröffentlichen, in die falsche Richtung geht: Prinzipiell sollte die Veröffentlichung aller Daten das Standardvorgehen sein, Einschränkungen müssen mit Begründung aktiv erfolgen und dürfen nur aus folgenden Gründen erfolgen:

  1. Es handelt sich um private Daten von Einzelpersonen. Auf Anfrage sind hier zwar die Daten herauszugeben, allerdings müssen sie zuvor aus Datenschutzgründen geschwärzt werden. Ich stelle mir das so vor, dass ich zum Amt gehe, die Steuerkarte von Max Mustermann beantrage und diese auch erhalte, allerdings ausnahmslos alle Felder mit dem Vermerk „private Information“ geschwärzt sind, ich also letztlich ein leeres Formular ohne Informationsgewinn erhalte.
  2. Die Veröffentlichung der Daten würden direkt Menschen gefährden, etwa den Informanten. In diesem Fall darf die Datei geheimgehalten werden, allerdings muss ihre Existenz mit dem ungefähren Inhalt, soweit dieser nicht selbst gefährden würde (zur Not reicht auch ein „Bericht über den Zustand der Machthaber in Myanmar“; es geht darum, die Richtung, in die der Bericht geht, zu erfahren), dem Grund der Geheimhaltung und der vorraussichtlichen Dauer der Geheimhaltung (die nur so lange Erfolgen darf, wie die Gründe gegeben sind) veröffentlicht werden.

Ferner bin ich dafür, die Geheimhaltungsstufen „GEHEIM“ und „STRENG GEHEIM“ abzuschaffen, da eine Einschränkung des Zugangs auf Leute, die diese Daten für ihre Arbeit benötigen vollkommen ausreichend ist, und für die oben genannten Kategorien die Geheimhaltungsstufen „VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ und „VS - VERTRAULICH“ genügen. Private Daten fallen in die erste Kategorie, gefährdende in die zweite.


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